Wir laden Schweine- und Schlachtviehzüchter zur Zusammenarbeit ein.
Die Fleischbetriebe “Łmeat-Łuków” AG erwerben die Schweine und das Vieh aus drei Einkaufs-richtungen:
Leiter der Ankaufs- und Gegenaktionabteilung
tel. (25) 797 26 48
tel. (25) 797 25 55
email: skup@zmlukow.pl
Konkurrenzfähige Preise und Zahlungsgarantie bis 14 Tage. Kostenloser Tierempfang aus Bau-ernhöfen.
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Wir laden Sie zur Zusammenarbeit ein. Rufen Sie uns nach dem Angebot an 25 797 26 48
Die Fleischbetriebe „Łmeat-Łuków” AG in Łuków berichten darüber, dass vom Tag 01.01.2009 die Pflicht eingeführt wurde, mit der Vieh- und Schweinelieferung eine Nahrungsketteninformation an-zufertigen und zu liefern.
Die oben genannte Pflicht betrifft jeden Schweine- und Viehzüchter. Die Notwendigkeit, die Nah-rungsketteninformationen anzufertigen und zu schicken, folgt wegen der EU-Vorschriften.
Falls der Nichterfüllung dieser Pflicht oder der nicht fristgerechte Lieferung der oben genannten Informationen verantwortet der Züchter vor dem Kreisorgan der Veterinärinspektion. Er kann eben-falls die strafrechtliche Verantwortung tragen aus Art.77, Pkt.3, Art.85, Abs.1, Pkt.1 und 2 des Ge-setzes vom 11.03.2004 Tiergesundheitsschutzgesetz und Gesetz über Infektionskrankheitsbe-kämpfung der Tiere/ Dz.U.Nr 69, Pos.625, von 2004 mit späteren Änderungen/.
Der Bauernhof, der Tiere zur Schlachtung liefert, bekommt vom Amtstierarzt, der die Vor- und Nachschlachtungsuntersuchung durchführt, die Rückinformartion über Untersuchungsergebnisse nur dann, wenn die Unrichtigkeiten oder die Schlachtungsänderungen festgestellt werden. Im Fall der Tierlieferung zur Schlachtung ohne die Nahrungsketteninformation haben die Fleischbetriebe die Verpflichtung, den Amtstierarzt über die eingetretene Tatsache zu informieren, der eine Ent-scheidung trifft, ob die Tiere geschlachtet werden können.
Leiter der Ankaufs- und Gegenaktionabteilung